elektro­kontrollen

geprüfte sicherheit: für hausinstallationen und für gewisse geräte sind abnahme- und sicherheitskontrollen vorgeschrieben. die aktuelle niederspannungs-installationsverordnung gibt vor, dass der eigentümer einer elektrischen anlage verantwortlich ist für die sicherheit seiner anlagen, die einer obligatorischen periodischen kontrolle unterliegen. abgestuft nach gebäudeart erfolgt die kontrolle jährlich oder alle fünf, zehn oder zwanzig jahre. die fälligkeitstermine werden vom netzbetreiber (lokaler elektrizitätsversorger) kontrolliert; dieser informiert den eigentümer der installation rechtzeitig über die durchzuführende kontrolle und über die frist für die erledigung. im anschluss ist erforderliche sicherheitsnachweis (sina) dem netzbetreiber zuzustellen. diese gesetzlich vorgegebenen installationskontrollen führt für uns unser partnerunternehmen dmo - connect aus oberdiessbach durch.

geräteprüfungen

die überprüfung elektrischer geräte auf ihre funktionstüchtigkeit nehmen wir selbst vor.

vereinbaren sie gleich mit uns einen termin: 031 791 02 82 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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